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ASETLabs Success Stories

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Inverkehrbringen von Feuerungen in der Schweiz

Am 15.5.2020 ist die neueste Version der EnEV in Kraft getreten. Die EnEV regelt das Inverkehrbringen von Feuerungen neu. Dadurch verschieben sich die Zuständigkeiten bei gewissen Produkten innerhalb der Bundesbehörden. Zudem gibt es in den MuKEn und SIA-Normen Anforderungen an die Abgabe und den Einbau, die das Inverkehrbringen einschränken können. Die Diversität und die vielen niedergeschriebenen Anforderungen verunsichern die Branche, wie auch die Vollzugsstellen.


Im Auftrag des Bundesamtes für Energie wurde ein Bericht erstellt, der die Konflikte und Zusammenhänge in Bezug auf das Inverkehrbringen und den Betrieb von Feuerungen in der Schweiz aufzeigt, die sich aus den europäischen und den schweizerischen Gesetzen und deren Vollzug ergeben und liefert Empfehlungen für allfällige Anpassungen der Gesetze und/oder der Normen. Ausserdem, nennt er für jede Gerätekategorie die Anforderungen für das Inverkehrbringen und den Betrieb welche Nachweise, dafür jeweils notwendig sind.

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